Die Wählergemeinschaften werden aus gesetztlichen Gründen nicht wie Parteien von staatlicher Seite finanziell unterstützt. Die Finanzierung der Wählergemeinschaften erfolgt auf Basis von Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Daher werden Spenden gerne entgegengenommen; sie sind im Sinne des § 34 g des EStG abzugsfähig.

 

FWG-Mömlingen

Sparkasse Miltenberg-Obernburg

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