31.12.2022
Aktuelles aus dem Gemeinderat - Dezember 2022

Zum Jahresende hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung noch ein reichhaltiges Programm mit gewichtigen Tagesordnungspunkten zu bewältigen.

Hallenbadbau

Aufgrund der Aktualität und des regen öffentlichen Interesses zum Thema Hallenbadbau wurde auf Antrag des Gemeinderatsmitglieds Edwin Lieb (FWG) der Tagesordnungspunkt „Beschluss über die weitere Vorgehensweise beim Projekt Hallenbad“ mit einer Gegenstimme vorgezogen.

Daraufhin übernahm der Bürgermeister die Gesprächsführung, entschuldigte sich für die nicht ausreichende Information des Gemeinderats seinerseits und gab Auskunft zu Fragen der Bau- und Betriebskosten, zu den erwartenden Einnahmen und der Hallenbaunutzung. Weitere Fragen zur Ehrenamtstätigkeit im Hallenbad, der CO2-Bilanz und Risiken des Projekts, sowie des Schwimmens an sich kamen auf und wurden ebenso vom Bürgermeister beantwortet. Eine sehr wichtige Frage zu den Auswirkungen eines eventuellen „Nichtbauens“ wurde ausführlich erörtert.

Nach den Ausführungen des Bürgermeister beantragten die Fraktionsvorsitzenden Graner (FWG) und Rothermich (CSU) eine Änderung der Beschlussvorlage so dass zuerst zu einem Ratsbegehren für einen Bürgerentscheid abgestimmt werden solle und die Entscheidung über die Vergabe der Rohbauarbeiten des Hallenbades erst danach erfolgen solle.

Die daraus resultierte Abstimmung zum Ratsbegehren zugunsten eines Bürgerentscheid erging mit 11:5 Stimmen. Somit war der zweite Beschluss zur Vergabe hinfällig.

Es wird nun so schnell als möglich -voraussichtlich im März- einen Bürgerentscheid mit der Frage, ob ein Hallenbad gebaut werden soll, geben.

 

Aufstellung Nachtragshaushaltsatzung für 2022

Es war absehbar, dass einige Einnahmen in 2022 nicht wie geplant eingenommen werden können. Somit wurden Anpassungen in der Haushaltssatzung 2022 erforderlich. Da die Zuwendungen zur Sanierung der Neuen Schulstraße, die Zuschüsse zu den Straßenausbaubeiträgen und der Erlös aus den Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet „Hainbuche“ nicht mehr im Jahr 2022 realisiert werden können, müssen die Ansätze auf der Einnahmenseite entsprechend angepasst und zum Ausgleich des Vermögenshaushalts die Ausgabeansätze in gleicher Höhe gekürzt und ins nächste Jahr verschoben werden. Hierzu wird eine Nachtragshaushaltssatzung nach Art. 68 Abs. 1 GO erforderlich, die der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Die Aufstellung der Nachtragshaushaltsatzung 2022 wurde einstimmig beschlossen.

Weiter Informationen siehe Amts- und Mitteilungsblatt Mömlingen Nr. 51 -Seite 4

 

 

Rückblick des Kämmerers auf das Haushaltsjahr 2022

Herr Knödler gab einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2022. Die finanzielle Situation der Gemeinde Mömlingen sei trotz aller aktueller Krisen, noch relativ gut. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt wird aller Voraussicht nach auch in diesem Jahr den Ansatz übersteigen.

 

Genehmigungen zu Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen für das Jahr 2021

Die Wasserversorgung schloss für das Jahr 2021 mit einer Bilanzsumme 3.836.631,28 € bei einem Jahresgewinn von 55.856,51 € ab. Der Gewinn wurde der Rücklage zugeführt.

Für das Hallenbad sowie für die Ludwig Ritter Halle lag jeweils ein Jahresabschluss und eine Einnahmeüberschussrechnung für das Jahr 2021 vor.

Die Abschlüsse und Gewinnermittlungen wurden insgesamt durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen und genehmigt.

 

Beschluss zu Ortskernsanierungsberatung

Die Beratung zur Ortskernsanierung wird im Kommunalen Programm im Zeitraum von 2023 – 2025 fortgeführt. Die Architekten Knapp und Kubitza erhalten, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken, den Auftrag die Ortskernsanierungsberatung weiterhin zu übernehmen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, einen neuen Beratervertrag über Beratungsleistungen zur Gestaltung privater Gebäude mit den Architekten Knapp und Kubitza abzuschließen.

 

Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplan Höckelsgrund

In der Sitzung des Gemeinderates vom 25.04.2022 wurde die Änderung des Bebauungsplanes Höckelsgrund II beschlossen. Gleichzeitig erfolgte auch die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes. Da die Aufstellung im beschleunigten Verfahren erfolgt , war vor Satzungsbeschluss nur eine Auslegung in der Zeit vom 04.11. bis 05.12.2022 erforderlich. In dieser Zeit ging eine Stellungnahme einer Behörde und eine Stellungnahme von Bürgern ein. Nach der Abwägung wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Höckelsgrund II“ in der vorgestellten Fassung als Satzung mit 15:0 Stimmen beschlossen.

Weiter Informationen siehe unter Höckelsgrund

 

Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an touristischen und umweltpädagogischen Angeboten (§2b UStG)

Der Gemeinderat hatte im September beschlossen, die ab dem 01.01.2023 fällige Umsatzsteuer in den jeweiligen Bereichen auf die bestehenden Gebühren/Einnahmen aufzuschlagen. Kommunalrechtlich muss allerdings die Änderung der Gebührensatzung explizit vom Gemeinderat beschlossen und fristgerecht, d.h. vor Erhebung der neuen Gebührensätze ortsüblich bekanntgemacht werden. Da die Gebühren für touristische und umweltpädagogische Angebote in einer Satzung festgelegt sind, muss der Gemeinderat hier eine Änderungssatzung erlassen.

 

Beschluss über den Vertrag der Kabeltrassenführung der Freifeld-Photovolotaikanlage

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Vertrages über die Kabeltrassenführung und dem damit verbundenen Nutzungsentgelt in der vorgelegten Fassung zu.

 

Mitteilung über die Besetzung der Feldgeschworenen der Gemeinde Mömlingen

Im Oktober wurde eine Nachwahl eines neuen Mitglieds der Feldgeschworenen erforderlich. Der Gemeinderat nahm die von den Feldgeschworenen der Gemeinde Mömlingen durchgeführte Nachwahl und die damit verbundene neue Besetzung zur Kenntnis.